Die Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH bereitet sich aktuell auf einen Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes vor. Die Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH übernimmt gemäß § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt im Downloadbereich.
Rücksendeadresse für demontierte Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers:
Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH
z.H. Herrn Lichtenberger
Sedanstraße 19
88161 Lindenberg im Allgäu
Ansprechperson
Messstellen-Betreiberrahmenvertrag
Bitte senden Sie den unterfertigten Vertrag per Mail an mako@e-netzeallgaeu.de
Für Rückfragen
Vereinbarung für Energieservice-Anbieter
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bietet die e-netze allgäu entsprechende Zusatzleistungen gemäß § 34 Abs. 2 und 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an. Für deren Einrichtung ist nachfolgender „Rahmenvertrag MSB Zusatzleistungen“ zu vervollständigen und unterfertigt an die e-netze allgäu zu übermitteln (mako@e-netzeallgaeu.de). Ebenso ist die Einwilligungserklärung und EDI-Vereinbarung – sofern noch nicht vorhanden – abzuschließen.