Netzbetreiber

Anmeldeverfahren einer Erzeugungsanlage bis 100 kW / 100 kWp

Ob eine Einspeiseanlage in unser Verteilnetz ohne vorherige Netzverstärkung im gewünschten Umfang möglich ist, muss vor der Montage geprüft werden.

Zur Anmeldung senden Sie bitte folgende Formulare an die

Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH (kurz: e-netze allgäu)
Sedanstraße 19
88161 Lindenberg

E-Mail: anmeldung@e-netzeallgaeu.de

Nach erfolgter Überprüfung wird der Anlagenbetreiber über das Ergebnis informiert.

  • Anmeldung zum Netzanschluss
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des Anschlussnehmers oder Vorlage einer Vollmacht des Elektrofachbetriebs)
  • E.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
    (vollständig ausgefüllt)
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift oder mit Vorlage einer Vollmacht)
  • E.3 Datenblatt für Speicher
    (falls ein Speicher geplant ist bzw. die Anlage um einen Speicher erweitert wird)
  • Lageplan
    (Gebäude gekennzeichnet mit Modulbelegung, Kennzeichnung des Standortes der Zähleranlage)
  • Schaltbild
    (einpolige Darstellung Übersichtsschaltplan)
  • Messkonzept
    (Auswahl aus den Messkonzepten für Erzeugungsanlagen)

 

Inbetriebnahme

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105, Abschnitt 4.3

Zur Inbetriebnahme werden der e-netze allgäu folgende Unterlagen übermittelt:

  • Inbetriebsetzungsmeldung
    (gleiches Formular "Anmeldung zum Netzanschluss" - Mit diesem Formular wird gleichzeitig die Montage bzw. der Wechsel eines Zählers angefordert)
  • E.8 Inbetriebnahmeprotokoll
    (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Dokumentation (Report) der Wechselrichter-/Entkupplungsschutzparameter
    Weitere Informationen zum Thema Report finden Sie hier
  • Registrierungsbestätigung des Markstammdatenregisters
    Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden.

Nach Inbetriebnahme sendet die e-netze allgäu ein Begrüßungsschreiben mit allen vergütungsrelevanten Daten zu. Hierbei sind folgende Formulare des Anlagenbetreibers selbst (ohne Vollmacht) auszufüllen und zu unterschreiben:

  • Erklärung zur Umsatzsteuer und Bankverbindung
  • Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten und zu EU-Rückforderungsansprüchen
    (gilt für alle Anlagenbetreiber, nicht nur für Unternehmen)

Ohne Vollständigkeit aller Unterlagen können keine Einspeisevergütungen geleistet werden. Anlagen, die den störungsfreien und sicheren Netzbetrieb gefährden können, dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.

Anlagen dürfen nur nach Rücksprache mit uns in Betrieb genommen werden.

 

Anlagenerweiterung

Jede Anlagenerweiterung ist mit dem oben genannten Verfahren bei uns anzumelden.

Die Einstellungen der Parameter werden am Wechselrichter getroffen (z.B. Weboberfläche, App, Gerätedisplay). Beispielhafte Musterreports für verschiedene Wechselrichter sind unter Downloads (rechts) verfügbar. Ein Zertifikat nach VDE-AR-N 4105 ist nicht ausreichend, da dieses lediglich versichert, dass die einzelnen Wechselrichter der jeweiligen Modellreihe nach vollständiger Parametrierung den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 entsprechen. Dies kann mit der Werkseinstellung nicht garantiert werden. Im Report müssen folgende Nachweise enthalten sein:

  • Die geforderten Entkupplungsschutzparameter finden Sie unter den Downloads rechts.
  • Im Report muss die Ländereinstellung bzw. Anwenderregel (Deutschland bzw. VDE-AR-N 4105) ersichtlich sein.
  • Zusätzlich muss beim Wechselrichter bei der Blindleistungsregelstrategie die Q(U)-Regelung eingestellt und dokumentiert werden. Die Kennlinie mit den Knickpunkten ist ebenfalls unter den Downloads zu finden.
  • Gegebenenfalls muss eine Leistungsbegrenzung vorgenommen werden.
  • Die Seriennummer muss zur Identifikation der Geräte in der Dokumentation enthalten sein (Foto des Typenschilds, Screenshot).
Ein AC-gekoppelter Energiespeicher muss sich nicht an der Blindleistungsbereitstellung beteiligen. Im Konkreten bedeutet das, dass an Stelle der Q(U)-Regelung cos(phi) = 1 eingestellt werden kann. Die Dokumentationspflicht (Report des Wechselrichters) ist von dieser Ausnahme nicht betroffen. 
Bei DC-gekoppelten Speichern ist nur die Dokumentation der Einstellungen des Hybridwechselrichters notwendig.
Bei Fragen zur Parametrierung kann Ihnen der Hersteller des Wechselrichters Auskunft geben.