Die Einstellungen der Parameter werden am Wechselrichter getroffen (z.B. Weboberfläche, App, Gerätedisplay). Beispielhafte Musterreports für verschiedene Wechselrichter sind unter Downloads (rechts) verfügbar. Ein Zertifikat nach VDE-AR-N 4105 ist nicht ausreichend, da dieses lediglich versichert, dass die einzelnen Wechselrichter der jeweiligen Modellreihe nach vollständiger Parametrierung den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 entsprechen. Dies kann mit der Werkseinstellung nicht garantiert werden. Im Report müssen folgende Nachweise enthalten sein:
- Die geforderten Entkupplungsschutzparameter finden Sie unter den Downloads rechts.
- Im Report muss die Ländereinstellung bzw. Anwenderregel (Deutschland bzw. VDE-AR-N 4105) ersichtlich sein.
- Zusätzlich muss beim Wechselrichter bei der Blindleistungsregelstrategie die Q(U)-Regelung eingestellt und dokumentiert werden. Die Kennlinie mit den Knickpunkten ist ebenfalls unter den Downloads zu finden.
- Gegebenenfalls muss eine Leistungsbegrenzung vorgenommen werden.
- Die Seriennummer muss zur Identifikation der Geräte in der Dokumentation enthalten sein (Foto des Typenschilds, Screenshot).
Ein AC-gekoppelter Energiespeicher muss sich nicht an der Blindleistungsbereitstellung beteiligen. Im Konkreten bedeutet das, dass an Stelle der Q(U)-Regelung cos(phi) = 1 eingestellt werden kann. Die Dokumentationspflicht (Report des Wechselrichters) ist von dieser Ausnahme nicht betroffen.
Bei DC-gekoppelten Speichern ist nur die Dokumentation der Einstellungen des Hybridwechselrichters notwendig.
Bei DC-gekoppelten Speichern ist nur die Dokumentation der Einstellungen des Hybridwechselrichters notwendig.
Bei Fragen zur Parametrierung kann Ihnen der Hersteller des Wechselrichters Auskunft geben.